Inwiefern SchülerInnen, Lehrkräfte oder weitere MitarbeiterInnen vom Infektionsgeschehen betroffen sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden, können Sie dieser Übersicht entnehmen. Sie wird zeitnah aktualisiert, ältere, nicht mehr relevante Fälle werden wieder entfernt.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte besteht kein Anlass für weitere Maßnahmen, die über die üblichen schulischen Hygienemaßnahmen hinausgehen (Masken tragen, Hände waschen, Abstand halten, lüften spätestens alle 20 Minuten für 5 Minuten).
Zur Erklärung der Begriffe :
„Quarantäne“ ist eine Anordnung durch das Gesundheitsamt.
„Distanzlernen“ aus Coronagründen ist eine Anweisung der Schulleitung. Das sind kurzfristige Maßnahmen, die der Sicherheit aller dienen, wenn das Gesundheitsamt nicht schnell reagieren kann. Die Schulleitung trifft die Entscheidung über das Distanzlernen für einzelne Klassen oder Schüler*innen nur aufgrund von gesicherten Informationen.
„Kontaktperson 1“ bedeutet, dass es einen direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person im häuslichen Umfeld oder im Freizeitbereich gab (nicht aber im schulischen Umfeld).
„Selbsttest positiv“ bedeutet, dass ein Antigen-Selbsttest vor der Schule am morgen oder in einem Testzentrum positiv war.
„PCR-Test positiv“ Nur wenn diese Bemerkung unter Maßnahmeinformation eingefügt ist, handelt es sich um eine bestätigte Coronainfektion von SchülerInnen, Lehrern oder Mitarbeitern.
Hier die Liste der Fälle der letzten 14 Tage:
Datum | Klasse | Fall | Maßnahmeinformationen |