Umgang mit Störungen

Störung M a ß n a h m e n
1. Störung des Unterrichts Eintrag ins Klassenbuch
Berücksichtigung bei der Bewertung des Sozialverhaltens
Konzept Trainingsraum greift hier
2. Nichtbefolgen einer Anordnung durch eine Lehrkraft Eintrag ins Klassenbuch
Berücksichtigung bei der Bewertung des Sozialverhaltens
Konzept Trainingsraum greift hier, ggf. Ordnungsmaßnahme
3. Körperliche/verbale Gewalt Bedrohung von Mitschülern und Lehrern Protokoll d. Schülers/in (situationsabhängig)
Konfliktklärung d. Streitschlichter, Lehrkräfte
Ergebnisprotokoll für die Schülerakte
In schwerwiegenden Fällen Ausschluss vom Unterricht für den Schultag mit Information der Eltern. Rücklauf siehe Punkt 8. Erziehungsmaßnahme (KL)/ Klassenkonferenz beschließt Ordnungsmaßnahme
4. Sachbeschädigung Protokoll d. Schülers/der Schülerin, Wiedergutmachung,
Evtl. Benachrichtigung der Polizei
5. Schwänzen einer Unterrichtsstunde Gespräch mit dem Schüler, Gründe werden erfragt, Absprachen müssen getroffen werden. Ab der 4. Stunde oder dem 2. Fehltag werden die Erziehungsberechtigten informiert. Siehe Konzept Schulabsentismus
6. Mehrtägiges unentschuldigtes Fehlen Einladung der Erziehungsberechtigten nach der 6. Fehlstunde oder dem 3. Fehltag zum Gespräch mit Protokoll durch den Klassenlehrer.
Ab der 12. Fehlstunde oder dem 5. Fehltag wird der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin eine Schulpflichtsäumnisanzeige stellen.
7. Unpünktlichkeit Eintrag ins Klassenbuch, Bemerkung im Zeugnis 
Konzept Trainingsraum greift hier.
8. Verlassen des Schulgrundstücks Eintrag ins Klassenbuch
Mitgabe einer schriftlichen Mitteilung an die Eltern ,
Rückgabe d. Kenntnisnahmeabschnitts am folg. Schultag
Suspendierung des Schülers für diesen Tag mit Elternmitteilung
9. Verstöße gegen das Rauchverbot Suspendierung des Schülers für diesen Tag mit Elternmitteilung, Aktennotiz. Bei dreimaligen Verstößen gegen Punkt 8 und 9 folgt eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme.
10. Benutzung von Handy, mp3/4- Player, usw. Alle elektronischen Geräte (Handys, MP3/4 Player, Fotogeräte, etc.) dürfen in der Schule nicht von SchülerInnen benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar sein. Bei Missachtung werden diese Geräte eingesammelt. Bei mehrmaligem Verstoß müssen die Geräte durch die Eltern abgeholt werden. Diese Regel gilt auch für das NGO